Versicherungsvergleiche

Sie haben keine Lust zu viel für Ihre Versicherungen zu bezahlen? Dann sollten Sie mal nachrechnen. Denn teure Anbieter verlangen oft das Vierfache wie günstige Anbieter. Mit Versicherungsvergleichen kann man lebenslang sehr viel Geld sparen, weshalb sich der Aufwand immer lohnt. Denn die sichersten Einnahmen sind Ausgaben die man nicht hat.

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Dass die günstigen Anbieter oft auch noch deutlich besseren Versicherungsschutz anbieten, kann eigentlich nur erstaunen.

Unserer Meinung nach gibt es Angenehmeres, als sein Geld ausgerechnet für zu teure Versicherungen
auszugeben. Versicherungen zu vergleichen macht deshalb immer Sinn. Denn die Versicherungsvergleiche zeigen in wenigen Minuten, wie viel Geld man bei Versicherungen einsparen kann.

Ein Aufsatz von Peter Föll zum Thema Altersrente aus dem Jahr 2006.

"Die größte Kulturleistung eines Landes sind die zufriedenen Alten" (Japanische Weisheit).

Seit Jahren diskutiert man in Deutschland über das gleiche Thema. Ist die Sozialversicherung in Deutschland zu retten? Sind Riester Verträge des Rätsels Lösung, oder ist ein „Rürup Vertrag“ die bessere Alternative?

Studien zufolge stehen die Deutschen dem Ruhestand äußerst positiv gegenüber und bezeichnen diese Phase als eine Zeit, in der man „endlich das Leben genießen" kann. „Aktiv sein” spiele eine wichtige Rolle.

Status Quo Deutschland 2005

Einwohner 82 Millionen
Arbeitslose 5 Millionen
Nicht Arbeitsuchende 1 Million
Sozialhilfeempfänger 3 Millionen
Renter 20 Millionen
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 26 Millionen.

Über 40 % der Erwachsenen leben bereits heute von staatlichen Systemen wie Sozialhilfe, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw.
Die Staatsverschuldung beträgt derzeit ca. 1.400 Milliarden Euro.
Die fälligen Zinsen aufgrund der Staatsverschuldung kosten ca. 100 Millionen pro Tag.
17 % des Bruttoinlandsprodukts wird über Schwarzarbeit erzielt.

Fazit:

  • Sämtliche Staatseinnahmen werden von den Kosten sofort wieder aufgefressen.
  • Investitionen können nur über neue Schulden finanziert werden.
  • 26 Millionen Menschen mit Sozialversicherungspflichtigem Einkommen bezahlen versorgen gleichzeitig indirekt 29 Millionen Bundesbürger.

Die Notwendigkeit von Änderungen ist erkannt. Ohne Änderungen wird sich die Situation dramatisch schnell verschlechtern.

Das Alterseinkünftegesetz 2005

Was ist neu? Wie können Sie profitieren? Was war, was ist?
Sie haben das Ziel, dass später alles so bleibt wie es ist? Wenn dem so ist, sollten Sie diese Broschüre aufmerksam lesen und handeln. Wer nicht handelt, muss sich auf drastische Kürzungen im Rentenalter einstellen.

Es war doch alles gut
In der Vergangenheit hat die Rentenversicherung funktioniert. Da es deutlich mehr Arbeitnehmer als Rentner gab, wurden die eingehenden Rentenbeiträge einfach auf die Rentner verteilt. Somit wurden auch Ihre Beiträge nicht angespart, sondern an Rentenbezieher ausgezahlt. Heute finanzieren 100 Arbeitnehmer ungefähr 43 Rentner. Im Jahr 2040 werden 100 Arbeitnehmer ca. 61 Rentner finanzieren müssen. Hart gesagt bedeutet dies: Die Menschen leben länger und sterben teurer. Als Konsequenz versagen unsere Sozialversicherungssysteme, da die Faktoren zu deren Gründung nicht bekannt sein konnten. Die Entwicklung selbst ist seit Jahrzehnten bekannt und wird auch seit Jahrzehnten diskutiert. Sprüche wie „die Renten sind sicher“ hört man seit einigen Jahren nicht mehr, weil der Kollaps der Systeme mittlerweile jedem klar ist.

Reformen sind dringend notwendig

Vor diesem Hintergrund sind Reformen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung dringend notwendig. Auch wenn es für viele heute schmerzliche Mehrbelastungen bedeutet, ohne diese Mehrbelastungen leben wir auf Kosten unserer Kinder. In der Krankenversicherung ist eine wegweisende Reform bisher nicht in Sicht, in der Rentenversicherung sind die Weichen gestellt. In der Rentenversicherung wird nun das Modell der nachgelagerten Besteuerung eingeführt, d.h. in der Entnahmephase sind auf die Renten Steuern zu zahlen. Das System wird vom bisherigen Umlageverfahren auf ein Kapitaldeckungsverfahren umgestellt. Besonders betroffen ist die Generation der heute 30-50 Jährigen. Diese Generation zahlt für wenig Rente sehr hohe Beiträge und muss gleichzeitig den Grundstock für das Kapitaldeckungsverfahren einbringen. Eine „harte Nuss“ für alle Betroffenen. Jedoch gilt diese Generation als die „Verschuldergeneration“, die einfach zu wenig Kinder gezeugt hat. Als Resultat fehlen heute ca. 10 Millionen Menschen, die heute wiederum Kinder zeugen würden. Da diese Menschen nicht da sind, können diese auch keine Kinder zeugen und die nicht gezeugten Kinder, werden auch keine Kinder zeugen. So setzt sich die Spirale fort und das Volk der Deutschen dezimiert sich so rasch, wie kaum ein anderes auf der Welt. Bis 2050 wird sich die deutsche Bevölkerung auf 67-75 Millionen reduzieren. Es fehlen 15-20 Millionen junge Mensche, wodurch sich der prozentuale Anteil der Rentner immer weiter erhöht.

Das Alterseinkünftegesetz

... zunächst in Stichworten
  • Nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften
  • Förderung einer Basisversorgung
  • Förderung der betrieblichen Altersversorgung
  • Wegfall des Steuerprivilegs für Kapitallebensversicherungen
Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zählt zu den gelungenen Reformen Deutschlands. Durch das Alterseinkünftegesetz wird die gesetzliche Renten-versicherung komplett umgebaut. Künftig darf die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr als Absicherung für das Rentenalter verstanden werden. Denn die gesetzliche Rentenversicherung deckt zukünftig nur noch Rentenhöhen in der Nähe des Sozialhilfesatzes ab. Für die Versicherten bedeutet dies massive Einschnitte. Allerdings sind diese massiven Schritte einfach unvermeidlich, da bei steigender Lebenserwartung der Bevölkerung, gleichzeitig immer weniger Menschen arbeiten. Vor diesem Hintergrund geht die Ursprungsidee der gesetzlichen Rentenversicherung einfach nicht mehr auf.Eigene Vorsorge ist künftig nicht mehr wichtig, sondern zwingend notwendig. Wer sich allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlässt, wird im Alter mit sehr erheblichen Mindereinnahmen rechnen müssen.Die Besteuerung der Renten führt automatisch zu einer geringeren Rente . Somit ist die Versorgungslücke später größer als bisher.

Die Rahmenbedingungen für die Eigenvorsorge hat der Staat geschaffen. Staatlich geförderte Verträge geben jedem die Möglichkeit, selbst vorzusorgen. Welche Variante für wen sinnvoll ist, kann von vielen Faktoren abhängen. Die Vielfalt scheint zunächst verwirrend. Bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass unterschiedlichen Einkommen und unterschiedliche Bedürfnissen mit unterschiedlichen Lösungen begegnet wird. Völlig neu ist der Begriff „Schichten Modell“. Das Drei-Schichten-Modell teilt die Vorsorgevarianten in verschiedene Bereiche auf, die in unterschiedlichen Maßen steuerlich gefördert werden sollen:

  • Schicht 1: Basisversorgung
  • Schicht 2: Zusatzversorgung
  • Schicht 3: Kapitalanlageprodukte

Das Drei Schichten Modell

Schicht 1 – Basis Rente
Sämtliche Beiträge aus Schicht 1 werden ab 2005 steuerlich begünstigt. Die Höchstgrenze beträgt 20.000 Euro für eine Einzelperson und 40.000 Euro für Verheiratete.

Basisversorgung, bestehend aus:  
Gesetzlicher Rentenversicherung Schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung. Ab 2005 Besteuerung zu 50%, steigend bis 2040 auf 100% Rentenbesteuerung.
Berufsständische Versorgung  
Landwirtschaftliche Kassen  
Rürup Rente Ab 2005 gibt es die kapitalgedeckte Private Rentenversicherung, die so genannte Rürup-Rente.


Schicht 2 – Betriebliche Alterversorgung und Riester Bei der kapitalgedeckten Zusatzversorgung handelt es um eine staatlich geförderte Zusatzversorgung. Die Beiträge werden heute steuerlich bezuschusst, die Renten sind im Rentenalter zu versteuern.

Zusatzversorgung, bestehend aus:  
Betriebliche Altersversorgung Die stark verbreitete Direktversicherung gibt es ab 2005 in der bisherigen Form nicht mehr. Ab 2005 können dafür weitere 1.800 Euro jährlich in Pensionskassen oder Pensionsfonds investiert werden.
Riester Rente Das Antragsverfahren der Riester Rente wird ab 2005 vereinfacht. Bei Verträgen ab 2005, können zu Beginn der Auszahlungsphase künftig 30% auf einmal entnommen werden.


Schicht 3 - Abeichend von Schicht 1 und 2 werden die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen entrichtet.

Kapitalanlageprodukte, bestehend aus:  
Private Lebensversicherung Für Verträge ab 2005 ist keine steuerfreie Auszahlung mehr möglich. Abzug der Beiträge über Sonderausgabenabzug ist auch für bestehende Verträge gestrichen.
Private Rentenversicherungen Künftig werden Renten aus privaten Rentenversicherungen geringer besteuert. Der zu versteuernde Ertragsanteil sinkt von jetzt 27% auf neu 18%.


Erste Schicht: Basisversorgung
Sämtliche Beiträge, einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können künftig steuerlich geltend gemacht werden. Es gilt ein Höchstbetrag von 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete.

Ab 2005 können 60% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Der steuerlich abzugsfähige Teil steigt von 60% auf 100% im Jahr 2025.

Umgekehrt steigt der zu versteuernde Anteil der Renten von 50% im Jahr 2005 auf 100% im Jahr 2040.

Zur Basisversorgung zählen die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die berufsständische Versorgung, die Alterssicherung der Landwirte sowie ab 2005 die so genannte Rürup-Rente.

Die hier durch Beitragszahlung erworbenen Ansprüche können in der Regel nicht vererbt, beliehen, veräußert oder übertragen werden, sondern dienen der lebenslangen Absicherung des Versicherten.

Zweite Schicht: Zusatzversorgung
In Schicht 2 werden die Beiträge die Sie zahlen, staatlich gefördert. Einen Teil der Beitragszahlung übernehmen Sie, ein anderer Teil erfolgt in Form von staatlichen Zulagen oder Vergünstigungen.

Zur Zusatzversorgung gehören die betriebliche Altersversorgung (bAV) sowie die Riester-Rente.

Beitragsausgaben für die Zusatzversorgung werden in beschränktem Umfang als Sonderausgaben Steuermindernd wirken. Bei der betrieblichen Altersversorgung wird nur der Aufbau von Versorgungszusagen, die eine lebenslange Auszahlung vorsehen, in der Ansparphase steuerfrei gestellt; eine Kapitalabfindung wird nicht länger steuerlich gefördert.

Dritte Schicht: Kapitalanlageprodukte
Für die Klassiker der privaten Vorsorge gelten ab 2005 neue Spielregeln. Die Beiträge zu diesen Verträgen können weder für alte noch für neue Verträge steuerlich geltend gemacht werden. Für Altverträge die vor 2005 begonnen haben, bleibt es bei der steuerfreien Auszahlung der Ablaufleistung, allerdings können die Beiträge nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Hierzu werden Produkte gerechnet, die der Altersvorsorge dienen können, steuerlich aber nicht gefördert werden sollen. Prominentestes Beispiel: die Lebensversicherung. Die klassische Lebensversicherung verliert ab 2005 an Bedeutung, die private Rentenversicherung gewinnt mehr Attraktivität.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen, die nicht zu den definierten Altersvorsorgeprodukten gezählt werden, können wie bisher als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Höchstgrenzen werden jedoch neu festgesetzt.

Was tun?

Eines ist klar. Sie sollten sich schnell für eine Vertragsform entscheiden, denn wer die Entscheidung hinauszögert, muss immer mehr zahlen, da der fehlende Zinseszinseffekt und die kürzere Sparzeit immer größere Sparbeiträge erfordern.

Aktien- oder Rentenfonds sind für die Grundabsicherung übrigens nicht geeignet. Denn ein Versorgungsziel für das Rentenalter muss auch dann funktionieren, wenn der Körper mal nicht mehr mitmacht. Mehr als ein Drittel der Deutschen steigen vorzeitig wegen Berufsunfähigkeit aus dem Arbeitsleben aus. Wenn diese Menschen ihre Altersversorgung mit Aktienfonds abgesichert haben, dann haben Sie im Fall der Fälle schlechte Karten. Denn wer soll die Beiträge bezahlen, wenn Sie mit 45 z.B. wegen einem Rückenleiden, berufsunfähig werden. Eine private Berufsunfähigkeits-versicherung springt zwar für ihre monatlichen Kosten ein, Ihren Aktienfonds werden Sie von dieser Rente aber nicht bezahlen können. Die meisten Versicherer nehmen nur Absicherungen bis max. 70% Ihres Nettoeinkommens an, in der Regel bleibt da keine Luft um Sparverträge zu bedienen.

Bei Sparverträgen der Versicherer kann eigentlich immer, eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbart werden. Dies ist auch wichtig, denn dann zahlt der Versicherer für Sie die Beiträge, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft berufsunfähig werden sollten.

Beurteilen Sie ihren Wunschvertrag am besten selbst. Steuerliche Förderung ist schön, es kann aber sein, dass ein privat geführter Vertrag besser zu Ihnen passt. Lassen Sie sich nicht erzählen, dass eine Fondsgebundene Versicherung besser ist als eine klassische. Entscheiden Sie selbst, welche Strategie besser zu Ihnen passt. Nehmen Sie Tipps von Insidern zur Kenntnis, aber entscheiden müssen Sie selbst.

Sie treffen eine Entscheidung für viele Jahre im voraus. Wählen Sie deshalb einen Anbieter, der auf gesunden Beinen steht. Denn nur ein solides solventes Unternehmen, wird auch noch in 20 oder 30 Jahren so bestehen, dass es Ihre Erwartungen auch erfüllen kann.

Vergessen Sie nicht. Es geht es geht um Ihr Geld und um Ihr Leben.

Rentenalphabet von A - Z

Altersgrenze
Die z.Zt. gültige Regel - Altersgrenze beträgt 65 Jahre. Die nächste Bundestagswahl ist im Herbst 2006 sicherlich wird dann die Empfehlungen der Rürup - Kommission aufgegriffen und die Grenze für den Bezug von Altersruhegeld auf 67 Jahre angehoben.
Rentenalphabet von A - ZAltersgrenze
Die z.Zt. gültige Regel - Altersgrenze beträgt 65 Jahre. Die nächste Bundestagswahl ist im Herbst 2006 sicherlich wird dann die Empfehlungen der Rürup - Kommission aufgegriffen und die Grenze für den Bezug von Altersruhegeld auf 67 Jahre angehoben.
Altersvorsorgeaufwendungen
Unter steuerlich begünstigte Vorsorgeaufwendungen fallen ab 2005 Beiträge an1.) gesetzlichen Rentenversicherungen2.) landwirtschaftliche Alterskassen3.) berufsständische Versorgungseinrichtungen4.) neue noch zu entwickelnde kapitalgedeckte private Leibrentenversicherungen die so genannte Basis-Rente oder „Rürup -Rente".
Ausbildungszeiten
Nach Inkrafttreten der Neuregelung werden bis zu acht Jahre an Ausbildungszeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres als so genannte "Anrechnungszeit" berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass durch Schulausbildung in jungen Jahren keine Versicherungslücken für den Fall der Invalidität oder bei Tod jüngerer Versicherter einsetzt. Eine Rentensteigernde Wirkung gibt es in der Regel aber nur noch für maximal drei Ausbildungsjahre.
Basisversorgung
Die erste Schicht das ist a.) Gesetzliche Rente b.) berufsständische Versorgung und c.) die Basis Rente in der neuen Nomenklatura nach dem AIterseinkünftegesetz, die Basisversorgung, besteht aus Produkten, bei denen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar oder vererbbar, nicht veräußerbar keinesfalls übertragbar und nicht kapitalisierbar sind.
Dauer - Zulagenantrag
Der Zulageberechtigte (bei Riester-Verträgen) kann seinen Anbieter bevollmächtigen, für ihn jedes Jahr einen Zulageantrag bei der Zulagenstelle zu stellen. Der Berechtigte erspart sich somit wie bisher jedes Jahr einen neuen Zulageantrag ausfüllen und seinem Anbieter zu übersenden. Eine einmalige Bevollmächtigung z.B.bei Überreichung des Vertrages genügt.
Deckungslücke - Vorsorgelücke
Ihre Vorsorgelücke gibt Auskunft darüber, welche zusätzliche Versorgung Sie aufbauen müssen, wenn Sie im Alter auf den gewohnten Lebensstandard nicht verzichten wollen. Die Vorsorgelücke ist die Differenz zwischen dem finanziellem Bedarf im Ruhestand und dem Einkommen, das Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht.
Entgeltumwandlung
Ein Teil des Bruttoeinkommens wird in einen Vorsorgebetrag umgewandelt, der in eine Lebensversicherung (Beispiel: Direktversicherung oder andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge baV ) eingezahlt wird. Dieser Teil des (umgewandelten) Einkommens bleibt regelmäßig steuerfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.
Ertragsanteilbesteuerung
Die Ertragsanteilbesteuerung findet weiterhin in den Fällen Anwendung, in denen ein (Spar-)Kapital, das vollständig aus versteuertem Einkommen gebildet wurde, verrentet wird. Die Höhe des Ertragsanteils hängt vom Lebensalter ab, in dem der Ruheständler erstmals Rente bezieht. Bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren beträgt er bislang 27 Prozent, künftig 18 Prozent.
Garantieverzinsung

Der Garantiezins beträgt bei Lebensversicherungen aktuell 2,75 Prozent. Er wird allerdings nicht auf die gezahlten Beiträge gerechnet, sondern nur auf den Sparanteil (Beitrag abzüglich Aufwendungen für Risiko und Verwaltung).
Kapitaloption
Eine private Rentenversicherung bietet im Ruhestand eine lebenslange Rentenzahlung. Der Versicherte kann sich im Regelfall vor Beginn der Rentenzahlung aber auch für eine Kapitaloption entscheiden. In diesem Fall bekommt er die angesparte Kapitalleistung auf einmal ausgezahlt.
Kapitaldeckungsverfahren
ist ein Finanzierungssystem, das auf die Ansammlung von Deckungskapital ausgerichtet ist, das die Ansprüche der Versicherten auf Versicherungsleistungen sichern soll. Für jeden Versicherten ist über entsprechende Prämienleistungen eine Fondsbildung erforderlich, die unter Berücksichtigung der bei der Anlage jeweils zu erzielenden (Kapital-)Erträge ausreicht, die in jedem Einzelfall fällig werdenden Zahlungen an die Versicherten abzudecken.
Nachgelagerte Besteuerung
In der Erwerbsphase bleiben die Aufwendungen zur Altersvorsorge steuerfrei. Später in der Auszahlungsphase sind die Altersbezüge des Ruheständlers in vollem Umfang, unter Berücksichtigung der dann geltenden Freibeträge, steuerpflichtig.
Nachhaltigkeitsfaktor
Kernelement des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes sei der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor. Er sei der beste Vorschlag zur Rente in den letzten Jahren, sagte die Bundessozialministerin. Die aus einer verlängerten Lebenserwartung bei gleichzeitigem Rückgang von Geburten und Erwerbstätigkeit resultierenden Belastungen der Rentenfinanzen müssen gerecht auf Beitragszahler und Rentner verteilt werden. Die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenanpassungsformel soll künftig gewährleisten, dass das Verhältnis von erwerbsfähiger Bevölkerung und Rentenbeziehern bei der Rentenanpassung berücksichtigt wird. Der Nachhaltigkeitsfaktor - darin besteht der Unterschied zum früheren "demografischen Faktor" -bewirkt, dass die Rentenanpassung reduziert wird, wenn sich das Verhältnis von Rentner zu Beitragszahler zu Lasten der Beitragszahler verändert. Umgekehrt kann es aber zu höheren Rentenanpassungen kommen, wenn die Zahl der Beitragszahler steigen sollte. Gleichzeitig soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2020 aber nicht unter 46 Prozent eines durchschnittlichen Nettolohnes und bis 2030 nicht unter 43 Prozent fallen.
Niveausicherungsklausel
Dieses Renten­niveau vor Steuern ist zukünftig Gradmaß für das Mindestsicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit der so genannten Niveausicherungsklausel soll verhindert werden, dass das durchschnittliche Niveau der Renten im Verhältnis zu den Einkommen der Erwerbstätigen unter eine bestimmte Grenze fällt. Von verschiedenen Seiten wird im Zusammenhang mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz und mit dem Alterseinkünftegesetz die Einführung einer gesetzlichen Regelung gefordert, die ein Mindestniveau bei der Rente sichern soll. Heute liegt das so ermittelte Rentenniveau bei etwa 53 Prozent. Dabei wird es jedoch voraussichtlich nicht bleiben.Durch die Riester-Reform, die zum 1. April 2004 wirksam werdenden Renten-Maßnahmen und den Nachhaltigkeitsfaktor wird das steuerbereinigte Nettorentenniveau - unter der Voraussetzung der angenommenen wirtschaftlichen Entwicklung - sinken. Um soziale Unausgewogenheiten zu vermeiden, ist nun eine Untergrenze für die Jahre bis 2020 bzw. 2030 vorgesehen. Für den Fall, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2020 46 Prozent unterschreitet, wird die Bundesregierung verpflichtet, dem Gesetzgeber geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, die das Unterschreiten eines Rentenniveaus von 46 Prozent verhindern. Beginnend ab dem Jahr 2008 hat die Bundesregierung in einem Vierjahresturnus dem Gesetzgeber darüber zu berichten.